Aktion KLEHRANLAGE

Ich lass mal den Fefe sprechen:
Liebe Leser, nervt euch die Pressekammer Hamburg mit ihren Urteilen über Forenhaftung? Mit ihrer „Störerhaftung“, von der die Abmahnindustrie lebt? Sucht ihr eine Gelegenheit, da mal Sand ins Getriebe zu streuen (aber ihr sucht sie nicht dringend genug, um euch absichtlich einer Klage dort auszusetzen)? Vielleicht habt ihr die Lage grob verstanden, aber habt noch nicht gehört, dass einer der besonders auffälligen Richter des LG Hamburg jetzt zum OLG Hamburg befördert wurde, und damit nicht mehr damit zu rechnen ist, dass man LG-Fehlurteile durch Berufung weggekriegt — jetzt muss man jedes Mal bis zum BGH gehen.

Wie dem auch sei, für alle diese Fälle habe ich für euch eine gute Gelegenheit: Heldenhaft hat sich Markus Kompa in die Bresche geworfen und eine Klage eines „Krebsarztes“ eingefangen, der selbstverständlich vor dem LG Hamburg klagt, wo auch sonst. Es geht um einen Youtube-Link, den Kompa gesetzt hat, und das Video ist eine ZDF-Dokumentar-Produktion, deren Inhalt der „Krebsarzt“ anficht. Dafür soll jetzt Kompa in Anspruch genommen werden. Es geht also mal wieder um Linkhaftung, und das LG Hamburg hat (wie zu befürchten stand) vorläufig zu Gunsten des „Krebsarztes“ entschieden. Jetzt sammelt Kompa Geld für die nächsten Instanzen.

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