ELENA hat sich erledigt

Datenkrake ELENA erledigt – Danke an alle Unterstützerinnen und
Unterstützer!

Das ELENA-Verfahren – der elektronische Entgeltnachweis – soll laut
einer gemeinsamen Pressemitteilung des Wirtschafts- und des
Arbeitsministeriums eingestellt werden.

Bei uns werden heute abend die Sektkorken knallen. Denn damit war die
Verfassungsbeschwerde des FoeBuD gegen ELENA vom März 2010 letztlich
erfolgreich, noch bevor sie in Karlsruhe zur Verhandlung kam. An
dieser Verfassungsbeschwerde hatten sich innerhalb von zwei Wochen
über 22.000 Mitkläger beteiligt.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die uns unterstützt haben! Bei
allen, die sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Bei
allen, die mit ihrer Spende unsere Arbeit überhaupt erst möglich
machen. Und natürlich bei allen freiwilligen Helferinnen und Helfern,
die mit uns die Berge an Post für die Verfassungsbeschwerde bewältigt
haben.

Rena Tangens vom FoeBuD: „Wir haben es geschafft – der breite
Widerstand gegen die Datenkrake ELENA war erfolgreich! Über ein Jahr
lang hat die Bundesregierung die Probleme mit ELENA verschleppt, nun
musste sie die Reißleine ziehen.“

Beide Bundesministerien haben als Grund für die schnellstmögliche
Einstellung des ELENA-Verfahrens die fehlende Verbreitung der
qualifizierten elektronischen Signatur genannt.

Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der gemeinsam mit dem Kölner Anwalt
für IT-Recht Dominik Boecker die Verfassungsbeschwerde für den FoeBuD
eingereicht hat: „Es ist bedauerlich, dass lediglich ein technischer
Grund angegeben wurde und man nicht auf die verfassungsrechtlichen
Bedenken gegen das Verfahren der Übermittlung von Lohndaten an die
zentrale Speicherstelle beim Rechenzentrum der Deutschen
Rentenversicherung (ELENA) eingeht. Bisher wurden bereits über 400
Mio. Datensätze mit Lohndaten von Arbeitnehmern gesammelt, obwohl der
Großteil dieser Daten für die beabsichtigten elektronischen
Bescheinigungen nicht erforderlich ist.“

Die Presseerklärung der beiden Ministerien lässt vermuten, dass es mit
der elektronischen Erfassung von Arbeitnehmerdaten keineswegs vorbei
ist. Aus der Pressemeldung des BMWI und BMAS : „Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits
bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene
Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in
der Sozialversicherung genutzt werden können.“

Das Vorgehen, alle wichtigen Daten der Bundesbürger in zentralen
elektronischen Dateien zu sammeln, ist damit nicht vom Tisch. Trotz
des jetzigen Erfolges bei ELENA ist also weiterhin höchste Wachsamkeit
angezeigt, damit nicht ein Ersatz für dieses unverhältnismäßige
Verfahren „durch die kalte Küche“ wieder eingeführt wird.

Der FoeBuD wird die zukünftige Entwicklung daher auf jeden Fall
aufmerksam begleiten. Wir bleiben dran!

Ausführliche Stellungnahme unseres Rechtsanwaltes Meinhard Starostik:
https://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/arbeitnehmerdatenschutz/elena/stellungnahme-von-rechtsanwalt-meinhard-starostik-zur-einstellung-von-elena/

Presseerklärung der Ministerien BMWi und BMAS:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=424742.html

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