Das Grundgesetz

Rechtzeitig zur Geburtstagsfeier am 23. Mai habe ich mir ein Grundgesetz bestellt. Es kann nicht schaden es zu besitzen, auch wenn nach und nach die Grundrechte bei uns aufgeweicht und umgedeutet werden. Oder anders ausgedrückt: Gerade deshalb ist es wichtig, eins zu besitzen.

Ausgearbeitet und am 23. Mai 1949 verkündet wurde das Gesetz von einem 65-köpfigen Gremium, dem Parlamentarischen Rat, dem auch vier Frauen angehörten: Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Wessel und Helene Weber. Umgangssprachlich wird das Grundgesetz auch die Verfassung genannt, da es die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland enthält.

Das Grundgesetz und viele andere Informationsmaterialien kann man kostenlos beim Bundestag bestellen oder herunterladen. Nicht nur zu Jubiläumszeiten.

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