Ziviler Tod

Lese einen Artikel in der Personalrat-Zeitung von Herta Däubler-Gmelin und lerne dabei:

Der Abgleich der EU-Terrorverdachtslisten mit den Beschäftigungsdaten der Unternehmen kann zum „zivilen Tod“ eines Beschäftigten führen.

Ziviler Tod: auf den Terrorverdachtslisten aufgeführte Menschen können in keinster Weise mehr an irgendeiner Form am Zahlungsverkehr teilnehmen.
Aber: die Freigabe- und Entlistungsverfahren bei zu Unrecht gelisteten Personen sind kompliziert und dauern Jahre.

Dieser Abgleich ist wenig bekannt.
Es gibt eine Zertifizierung für den Zoll, die sich AEO nennt, die Unternehmen nur erhalten, wenn sie regelmäßig die Beschäftigtendaten mit den Verdachtslisten abgleichen.

Comments (1)

[…] Der Artikel über den “Zivilen Tod” hat mich sehr nachdenklich gemacht. Allein dass keine Personen bzw. Institutionen, Firmen oder Organisationen mehr mit einer betroffenen Person Zahlungsverkehr ausüben dürfen, ist unvorstellbar in seinen Auswirkungen. Wenn dann noch eine Kappung sämtlicher Plattformen dazu käme: kaum auszudenken. […]

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