Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots

Wow – dass es so ein Urteil noch gibt!

WLAN-Zugänge, wie es sie in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen gibt, dürfen weiterhin anonym angeboten werden. Das hat das Landgericht München I im Januar entschieden. Das Urteil wurde am heutigen Montag vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht (Az: 17 HK O 1398/11, PDF-Datei). Demnach müssen Anbieter kostenloser Hotspots die Nutzer nicht identifizieren. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig, teilte der AK Vorrat mit.


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