Journal07072021

„Beachten Sie die geltenden Verordnungen und Gesetze.“ Als Durchsage an den U-Bahnhöfen und als Laufschrift an den Haltestelle ist diese Formulierung doch etwas dreist. Wie sehr muss eine Institution die eigenen Kund*innen hassen, um das als Information durchgehen zu lassen.

Soll eine morgens vor sechs die Verordnungen durchgehen, um herauszufinden, ob die medizinische Maske oder die FFP2-Maske angesagt ist?

Oder hat jemand aus Versehen die Jurist*innen gefragt, welcher Text in das Laufband soll?

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