Demonstrationsrecht

Noch gehört es in der Bundesrepublik Deutschland zu den Grundrechten. In Art. 8 GG ist es als Versammlungsrecht festgeschrieben.
Das Demonstrationsrecht ist eins der wichtigsten Rechte innerhalb einer Demokratie. So wie eine zensierte Öffentlichkeit in einer Demokratie unvorstellbar ist, so ist ein demokratisches Land ohne Demonstrationsrechts unvorstellbar.

Es kann sein, dass es sich da einige Menschen, die in den höheren Gefilden schweben zu leicht machen. Viel zu leicht. Und wenn man es weiter denkt, kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass sie nicht in diese Position gehören, wenn sie das Grundrecht auf Demonstration in Frage stellen.

Bahnchef Grube spricht den Bürgerinnen und Bürgern das Demonstrationsrecht ab

Comments (3)

veraOktober 3rd, 2010 at 08:51

Tag der deutschen Einheit. Daß ich nicht lache.

ViolineOktober 3rd, 2010 at 08:51

Hu, hu, so manches Mal frage ich mich, wer von den „Grosskopfeten“ überhaupt in unser Land gehört, wenn sie so wenig – so gar nicht – verfassungstreu sind.

ClaudiaOktober 3rd, 2010 at 15:34

Einheit stimmt doch. Einheitsdemokratie. Sauber, ordentlich, kompakt.

Leave a comment

Your comment

Kommentarlinks könnten nofollow frei sein.