Mädels trinkt keinen Alk mit den Jungs, sonst …

Trinkt ein Vergewaltigungsopfer vor der Tat Alkohol mit dem Täter, kann sich dies auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken, sagt das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Denn beim Schmerzensgeld dürfe nicht völlig außer Betracht bleiben, wenn sich eine Frau “aus freier Entscheidung in eine für sie erkennbar verfängliche Situation” begeben habe.

Am Besten wird sein, wir Mädels lassen uns die linke Straßenseite freihalten und die Jungs laufen rechts, die Büros teilen wir auch nicht mehr mit ihnen und ins Kino geht’s nur noch am Frauenabend und danach ins Frauencafé.
Nicht dass es mit dieser Methode keine Vergewaltigungen mehr gäbe: aber wir wären dann wenigstens nicht mehr schuld daran. Vorausgesetzt natürlich wir einigen uns auf einen Ganzkörperschleier für Haus, Hof und Öffentlichkeit. Wir kriegen das schon gemeinsam hin. Wir und die Jungs.

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